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Stromanbieter F.A.Q.

Wie funktioniert ein Wechsel?

Sie müssen nichts tun, außer einen Vertrag mit dem neuen Anbieter zu schließen. Dem teilen Sie dabei auch Ihren bisherigen Versorger, den aktuellen Zählerstand und den ungefähren Jahresverbrauch mit.

Muss ich den alten Vertrag selbst kündigen?

Im Normalfall nicht, da der neue Anbieter das für Sie übernimmt. Lediglich wenn Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und daher eine entsprechende Frist einhalten müssen, sollten Sie beim neuen Versorger nachfragen, ob Sie selbst kündigen müssen.

Kann ich auch als Mieter kündigen?

In nahezu allen Fällen ist das möglich. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der Vermieter Vertragspartner des Stromlieferanten ist und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf Sie umlegt. Wenn Sie aber selbst eine Rechnung des Stromversorgers enthalten, können Sie als Mieter ohne Zustimmung des Vermieters den Stromanbieter wechseln.

Besteht ein Kontrahierungszwang für die Stromanbieter?

Nein, der besteht lediglich für den örtlichen Grundversorger. Andere Anbieter können beispielsweise eine Schufa Anfrage durchführen und bei negativer Auskunft den Vertragsabschluss ablehnen.

Sind irgendwelche Elektroinstallationen erforderlich?

Nein. Auch der bisherige Stromzähler wird vom neuen Anbieter weiter genutzt. Von dem Wechsel bemerken Sie nichts, außer dass die Rechnung von einem anderen Anbieter kommt.

Kann es passieren das ich ohne Strom bin?

Nein, die Stromanbieter sind zur Weiterbelieferung verpflichtet, bis der neue Anbieter tatsächlich die Lieferung übernimmt, also im Notfall auch über das Kündigungsdatum hinaus.

Was passiert bei einer Insolvenz des neuen Stromanbieters?

Auch hier muss der lokale Grundversorger sofort die Lieferung übernehmen. Sollten Sie sich allerdings für einen Tarif mit Vorauskasse entschieden haben, ist diese Vorauszahlung in diesem Fall verloren. Das Risiko ist erfahrungsgemäß gering. Dennoch sollten Sie die gewöhnlich etwas günstigeren Tarife mit jährlicher oder halbjährlicher Vorauszahlung nur wählen, wenn Sie im Notfall die doppelte Zahlung leisten könnten.

Was passiert mit bereits geleisteten Abschlagzahlungen beim alten Anbieter?

Es kann durchaus vorkommen, dass wegen einer zeitlichen Überschneidung eine Abschlagzahlung zu viel an den alten Anbieter geleistet wird. Das ist allerdings kein Problem, da der alte Versorger ohnehin eine Abschlussrechnung erstellt, in der sämtliche bereits geleisteten Zahlung verrechnet und ggf. rückerstattet werden.